Dieser Text Erschien 2025 im Jahrbuch achtzehnhundertfünfundachtzig 1885 – Geschichten aus der Geschichte des Landkreises Gifhorn“ unter dem Titel „Sprechende Bilder“

Herrschaftswechsel und Huldigung

Der im Celler Schloss residierende Herzog Friedrich IV. verstarb 1648. Ihm folgte als neuer regierender Fürst sein Neffe Christian Ludwig (1622-1655). Auf einen Herrschaftswechsel folgte die offizielle Anerkennung der neuen regierenden Fürsten durch den öffentlichen Vollzug des Huldigungseides. Das geschah entweder vor dem Herzog selbst oder vor einem von ihm entsandten Stellvertreter. Zur Huldigung gehörte die Überreichung eines Huldigungspräsentes an den Herzog oder stellvertretend an seinen Bevollmächtigten. Mit der Übergabe eines Huldigungsgeschenkes durch die Untertanen wurde die Rechtmäßigkeit des neuen Herrschers anerkannt.

Die Huldigung geschah nach einem altüberlieferten Zeremoniell: „Die Herrschaft forderte den Treue- und Gehorsamsschwur ihrer Untergebenen als gutes Recht, während der Eid für die abhängigen, schwurpflichtigen Gruppen vornehmste und elementarste Pflicht war, weil sich aus dieser religiös begründeten und abgesicherten Verbindung letztlich alle übrigen Pflichten und Leistungserwartungen ableiteten.“ (Holenstein; zitiert nach Elsner, S. 26). Üblicherweise bestand die Huldigung aus:

  1. Umritt,
  2. Einholung,
  3. Einzug,
  4. Messe bzw. Gottesdienst mit Huldigungspredigt,
  5. Zusammentreffen auf einem zentralen Huldigungsplatz,
  6. Orale Aushandlungsprozesse: Proposition, Gegenforderung und Kompliment,
  7. Schwur/Huldigungseid,
  8. Te Deum,
  9. Austausch von Geschenken,
  10. Mahl/Bankett,
  11. Feuerwerk“

Holenstein zitiert nach Elsner, aaO

Biblische Begründung für die Huldigung

Nach Elsner könnte es eine biblische Begründung für die Übergabe von Huldigungspräsenten geben. Sie bezieht sich auf einen Text aus dem Matthäusevangelium. Dieser Text beschreibt das Verhalten der drei Weisen aus dem Morgenland während ihres Eintreffens bei dem gerade geborenen Jesus-Kind: „Und als sie in das Haus gekommen waren, sahen sie das Kindlein mit Maria, seiner Mutter, und sie fielen nieder und huldigten ihm; und sie öffneten ihre Schätze und opferten ihm Gaben: Gold und Weihrauch und Myrrhe.“ (Mt. 2,1—11)

Die seinerzeit regierenden Herrscher begriffen sich als von Gott selbst eingesetzt Daraus leiteten sie ihr Recht ab, Huldigungen entgegen zu nehmen. Der Bibeltext gab ihnen dabei einen Anhalt, wie das zu geschehen hatte. So gehörte in den Ablauf der Huldigung auch die die Huldigung begleitenden (wertvollen) Geschenke. (Elsner, aaO, S. 31/32). Über die Huldigung wurde ein Protokoll erstellt, das Einzelheiten über ihren Ablauf enthielt.

Zunächst beinhaltete die Huldigung wohl auch ein Geben und Nehmen. Die Untertanen erkannten mit der Huldigung den neuen Herrscher an, der seinerseits Rechte oder Privilegien der Gebenden akzeptierte. Das änderte sich. Die Gaben bekamen allmählich den Charakter einer einseitigen steuerähnlichen Verpflichtung, sie wurden zu ‚tributähnlichen Untertanenpräsenten‘. So forderte z.B. die Fürstliche Kanzlei 1649 bei säumigen Untertanen die dem Herrscher ‚zustehenden‘ Edelmetallpräsente schriftlich an. (Elsner, aaO, S. 113)

Huldigung in schwierigen Zeitumständen

Aber gerade in den Jahren 1618-1648 war es wie in allen Bereichen des Fürstentums so auch in Wittingen im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges zu umfangreichen Plünderungen sowie Zerstörungen gekommen, außerdem forderten die verschiedenen Kriegsparteien immer wieder hohe Tribut- und Kontributionszahlungen ein mit der Drohung, andernfalls Plünderungen durchzuführen. Noch im Jahr der Huldigung, 1649, war die Situation im Fürstentum keineswegs befriedet, obwohl 1648 nach langen Verhandlungen der Westfälische Frieden geschlossen worden war. Marodierende Söldnergruppen zogen noch durch das Land und plagten die Bevölkerung. Aber ein Huldigungspräsent wurde auch von verarmten, ausgeplünderten Untertanen erwartet, die in einer teilweise abgebrannten Stadt leben. Aber vielleicht war gerade darum das Geschenk sinnvoll und richtig, damit der Herzog auf die geplagte Stadt aufmerksam wurde und ihr Unterstützung angedeihen ließ.

Die Huldigungsgeschenke unterschieden sich. Der erste und der zweite Stand (Prälaten und Ritter) war von Huldigungsgaben üblicherweise befreit (Elsner, aaO, S. 113 Anm 277). Von den Bauern wurden Huldigungspräsentgelder eingezogen, was durch Dekret geregelt war. Ein Vollhöfner hatte einen halben Reichstaler, ein Halbhöfner12 Schillinge, ein Kötner/Kotsasse 8 Schillinge und ein Brinksitzer 4 Schillinge zu geben. Das Geld wurde z.T. benutzt, um einen silbervergoldeten Huldigungspokal zu kaufen, aber auch in der Summe als ‚pekunitäre Ersatzleistung‘ ausgehändigt.

Flecken und kleine Städte brachten die Gelder z.T. durch Kollekten zusammen. Jeder zahlte das ein, was er aufbringen konnte, um dann gemeinsam dem neuen Fürsten ein Huldigungsgeschenk zu überreichen. (Elsner, aaO, S. 167/68) Größere Städte wie Hannover, Celle, Göttingen, Harburg, Einbeck oder Lüneburg brachten oft große Summen auf für besonders repräsentative Geschenke. Diese Huldigungsgaben bestanden oft aus großen vergoldeten Silberpokalen, für die auch Schulden oder Kredite aufgenommen wurden. (Elsner, aaO, S. 169ff).

Ziel der Huldungsgeschenke

Ziel der Geschenke war es, sich die Gewogenheit des Landesherrn zu sichern. „Denn die Huldigungsgeschenke waren stets begleitet von Bittgesuchen um die Linderung der städtischen oder ländlichen Beschwernisse. Das Fürstentum hatte im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) durch die Durchzüge der Soldaten und Kriegshandlungen gelitten. „Die Vorteile, die sich Städte und ihre Ratsgremien, aber auch Amtmänner auf dem Lande von edelmetallenen Huldigungspräsenten versprachen, waren immaterieller Natur. Es lockten günstige Rahmenbedingungen und Protektion für das Gemeinwesen, auf personeller Ebene auch Amtsinhaberschaften und unter Umständen auch Land in Form von Pachtverträgen oder Lehen.“ (Elsner, aaO, S. 91) Auch hatte „das Wohlwollen des Landesherrn und dessen Beamten (…) insbesondere in Zeiten des erstarkenden Territorialstaates maßgeblichen Anteil am Geschick der Kommunen.“ (Elsner, aaO, S. 98)

Die Huldigung 1649 in Bodenteich

Um die Huldigungen der Untertanen und deren Präsente entgegenzunehmen reiste Kanzler Dr. Anton Affelmann im Auftrag des Herzogs Christian Ludwig vom 9.-12. September 1649 über Medingen und Ebstorf nach Bodenteich, wo er am 12. September die Huldigung der herzoglichen Untertanen entgegennahm. (Elsner, aaO, S. 76)

Zur Huldigung einbestellt waren alle Eingesessenen der Ämter Bodenteich, Klötze, Knesebeck, des Gerichtes Brome und des Fleckens Wittingen. Sie hatten sich auf dem Burghof zu versammeln mit ihren „Pastoren, Kirchen- und Schuldienern, Amtsbediensteten und Vögten (…) Bestraft wurde, wer unentschuldigt dem Huldigungsakt fernblieb.“ (Schäfer, S. 90)

In der Burg versammelten sich die Geistlichen und Amtsbediensteten im Großen Gemach bei dem Saal. Ihnen hielt der Kanzler Affelmann eine Ansprache, in der er u.a. versicherte, dass der Herzog am lutherischen Bekenntnis festzuhalten gedenke. Danach verlas er die Eidesformel, die anschließend von allen Anwesenden beschworen wurde. „685 der ‚gewöhnlichen‘ Untertanen hatten sich inzwischen auf dem Burghof bauernschaftsweise aufgestellt, vorn in der Mitte Bürgermeister und Rat von Wittingen, daneben die Vögte und Holzvögte der Ämter.“ (Schäfer, S. 91) Auch hier hielt der Kanzler eine Ansprache und nahm den Versammelten den Eid ab. Die Geistlichen wurden anschließend in einem besonderen Raum der Burg bewirtet. Am nächsten Tag ritt Kanzler Affelmann nach Celle zurück. „Die Huldigungsfeier kostete gut 75 Taler, nicht eingerechnet das ‚Hausbier‘, das auf der Burg selbst gebraut worden war.“ (Schäfer, aaO, S. 90f)

Der Tischbrunnen als Huldigungsgeschenk des Amtes Bodenteich wird mit Bild bei Elsner vorgestellt Angefertigt wurde er zwischen 1628-1643 von dem Hamburger Goldschmied Evert Kettwyck (1600-1699). Es war ein sehr ungewöhnliches Geschenk, dass „mit seiner technischen Funktionsweise eines Heronbrunnens (…) für den Wein- oder Wasserausschank an der Tafel nutzbar (war).“ (aaO, S. 123, 125 und150)

Der Tischbrunnen selbst ist zusammen mit weiteren Huldigungspräsenten erhalten geblieben. Er befindet sich voraussichtlich bis 2023 im Residenzmuseum des Celler Schlosses zusammen mit dem Riesenpokal der Stadt Lüneburg sowie dem Vierfachpokal aus der Stadt Osterode. Anschließend werden die Präsente im Herzog Anton Ulrich-Museum in Braunschweig gezeigt.

Insgesamt 14 Huldigungspräsente versteigerte 2009 das Auktionshaus Christie’s in Paris. Sie gehörten zur Sammlung Yves Saint Laurent/Pierre Bergé, die nach dem Tode Yves Saint Laurent aufgelöst wurde. Zehn Objekte waren ehemals im Besitz des Welfenhauses und befanden sich in der Silberkammer des letzten Celler Herzogs Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg 1624-1705). Davon kamen nun drei zurück nach Niedersachsen.

Figuren am Bodenteicher Tischbrunnen

In der Mitte der Bodenteicher Tischbrunnen

Zusätzlich zum Tischbrunnen erhielt der Herzog 1649 aus Brome ein Huldigungspräsentgeld in unbekannte Höhe (Elsner, S. 92). Bürgermeister und Rat des Fleckens Wittingen waren in Bodenteich ohne Präsent erschienen und wurden durch Jobst Knorr, dem Amtsschreiber des Amtes Knesebeck, aufgefordert, ein Präsent nachzuliefern. Das taten sie mit dreimonatiger Verspätung. Als sie am 25.12.1649 ein Huldigungssilberpräsent in die Kanzlei nach Celle schickten, hieß es in ihrem Begleitschreiben als Entschuldigung für diese Verspätung: „….dass sie bei ihrem Huldigungseid vor dem Amtshaus in Bodenteich am 12. 9. 1649 ‚wegen kürtze der zeitt sobald nicht dazu gelangen können‘;“ (Elsner, aaO, S. 164/65 Anm. 429). Dass die Verspätung entschuldigende Begleitschreiben ist einer von zwei Hinweisen auf dieses Silberpräsent. Die andere Erwähnung ist im Wittinger Ratsbuch von 1629 zu finden: „1649 den 18. December. Ist unserm gnädigsten Fürsten und Herrn Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg von hiesigem Flecken ein Huldigungs Present (Geschenk) offeriret (überreicht) worden, welches gekostet mit machelohn in alles 57 Thaler, 11 Schilling ohne andere Unkostung.“ (zitiert nach Kayhausen, Aus Wittingens Geschichte, S. 33)

Als Vergleichsgrößen für die Kosten der Herstellung des Präsentes aus Wittingen können die Bewirtungskosten der Huldigung in Höhe von 75 Thaler herangezogen werden. Angesichts der doch größeren Anzahl der zu Bewirtenden, war das eine wohl nicht unerhebliche Summe. Auch reichte 1640 die Summe von 60 Goldthalern aus, um eine Ehe eingehen zu können (aaO, S. 52). Über Silberschmied, Gestaltung, Gewicht, Größe oder Herkunft des Geschenkes ist nichts bekannt.

Mangelnde Autorität des Landesherrn

1648 endete der Dreißigjährige Krieg. Doch noch 1649 wurde Wittingen unter dem Obersten Briesewitz von schwedischen Truppen besetzt und schwer drangsaliert. Die Macht und Autorität des Landesherrn reichte nicht aus, um dem zu wehren. In den Kriegsjahren gingen schon 1627 und 1631 während der Besetzung durch kaiserliche Truppen Häuser durch vorsätzliche Brandstiftung der Landsknechte verloren. Am 31.1.1639 brannten 44 Häuser während der Besetzung durch schwedische Truppen ab. Weiter 9 Häuser wurden 1642 durch Feuer zerstört, nach einer anderen Quelle brannten fast ebenso viele Häuser ab wie 1639. Der Krieg hatte die Stadt gezeichnet. (Blomberg 2014, S. 126) Zu den zerstörten Wohnstätten kommen die großen Summen die aufgebracht werden mussten für Kontributionen, für die Verpflegung der durchziehenden Soldaten und die Wertgegenstände sowie der Hausrat, der durch Plünderungen und Diebstahl während des Krieges in Verlust geriet.

Trotz dieser beschwerlichen Lebensumstände erhielt der neue Landesherr als Huldigungsgeschenk ein wertvolles Edelmetallpräsent. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass in der Stadt vier Jahre nach dem Westfälischen Friedensschluss von 1648 „von dem wandernden Giessermeister Ludolph Siegfried aus Hannover eine Glocke gegossen (wurde), die noch erhalten ist und sich im Turm der St. Stephanus Kirche befindet.“ (Blomberg 2014, S. 105) Glocke wie Präsent müssen erhebliche Kosten verursacht haben. Es ist nicht bekannt, wie diese Ausgaben finanziert wurde.

In Laufe der verschiedenen Herrschaftswechsel im Fürstentum Lüneburg ist das am 25.12.1649 überreichte Edelmetallpräsent das einzige (erwähnte) Wittinger Huldigungsgeschenk. Vergleichbare Edelmetallgeschenke aus Anlass einer Huldigung vor und nach diesem Datum sind nicht bekannt. Das könnte Zufall sein.

Doch kein Zufall? – eine Vermutung

Bekannt ist, dass bis 1652 der seit 1638 mit einer Wittingerin, der Witwe des Brauers und Landwirtes Schulze, verheiratete Heinrich Gabriel Kreyenberg in Celle als Kornett/Leutnant im Heer des Herzogs gedient hat. ( Blomberg 2020, S. 36/37) Es gibt also eine direkte Beziehung aus der Stadt in einen wichtigen Tätigkeitsbereich im Umfeld der Herzogs. Da wäre es durchaus denkbar, dass auf Hinweis oder Veranlassung des Heinrich Gabriel Kreyenberg die Stadt in ein Huldigungspräsent investiert hat, um damit die Gewogenheit des neuen Landesherrn zu gewinnen. Während des Dreißigjährigen Krieges und auch noch danach hatte die Stadt mehrfach umfangreiche Zerstörungen ertragen müssen. Für den Wiederaufbau der Stadt wäre die Unterstützung des Herzogs eine unschätzbare Hilfe gewesen.

Kreyenberg selbst hatte 1640 in Wittingen ein noch heute erhaltenes Haus erbauen lassen. Es ist errichtet worden an der Stelle eines im Dreißigjährigen Krieg 1639 abgebrannten Hauses in unmittelbarer Nähe des östlichen Stadtausganges am Salzwedler Tor/auch Klingentor genannt. (Blomberg 2020, S. 17ff). Kreyenberg war durch seine Heirat mit Wittingen verbunden und hatte sich mit dem Hausbau in der Stadt engagiert, in der er auch (zeitweise) als Brauer arbeitete. 1652 legte er den Bürgereid ab. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass er sich unter diesen Umständen für den Wiederaufbau der Stadt besonders einsetzte, zumal er als Offizier in Celle besondere Beziehungen zu einflussreicheren Stellen gehabt haben wird.

Nach Kriegsende wäre die Schaffung besserer Lebensbedingungen für die Mitbewohner der Stadt wichtig gewesen. Das wäre auch seiner Familie zu Gute gekommen. Darüber hinaus hätte er sich verdient machen können um den Wiederaufbau der Stadt insgesamt.

Verschiedene Mitglieder der Familie Kreyenberg bekleideten in der Folgezeit wichtige öffentliche Ämter in Wittingen. Die Familie stand auch in verwandtschaftlicher Beziehung zu Honoratioren in der Stadt. (Blomberg 2020, S. 37/38) Dieses besondere Ansehen könnte durchaus in Beziehung stehen zu besonderen Diensten, die die Familie für die Stadt und ihre Bewohner geleistet hat.

Natürlich könnte es auch über die Grundherren der Region, die Familie von dem Knesebeck, eine Verbindung zum Celler Herzog gegeben haben. Aber auch darüber ist derzeit nichts bekannt.

Literaturverzeichnis

Blomberg, Kurt-Ulrich (2014): Wittinger Stadtgeschichte im Überblick. Kahl Uelzen

Blomberg, Kurt-Ulrich (2020 2. Auflage): 400 Jahre Wittinger Bau- und Architekturgeschichte. online-druck

Elsner, Ines (2019). Das Huldigungssilber der Welfen des Neuen Hauses Braunschweig-Lüneburg (1520-1706).Regensburg: Schnell + Steiner.

Holenstein, André (1991): Die Huldigung der Untertanen. REchtskultur und Herrschaftsordnung (800-1800). Fischer Stuttgard

Kayhausen, G. (1893): Aus Wittingens Vergangenheit. Enke Gifhorn (Neu

herausgegeben von Th. Scheller, Wittingen 1921)

Schäfer, Heinrich (1985): Chronik Bodenteich. hg.v. im Selbstverlag vom Flecken Bodenteich

 

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